Der Besprechungsraum der Kanzlei in Bozen Ein Gemälde, das in der Anwaltskanzlei Telchini & Mayr hängt Die Fassade der Anwaltskanzlei Telchini & Mayr in Bozen

Arzthaftung und medizinische Haftung

Ein besonderer Tätigkeitsbereich der Kanzlei Telchini-Mayr-D'Abbiero ist die Straf- und zivilrechtliche Verteidigung im Bereich der Arzthaftung und medizinischen Haftung, d.h. die berufliche Haftung der im Gesundheitsbereich Tätigen für Schäden, die Patienten infolge von Fehlern, Unterlassungen oder infolge der Verletzung der mit den beruflichen Tätigkeiten verbundenen Verpflichtungen, erlitten haben.

Häufig, wenn eine medizinische Behandlung nicht den gewünschten Ausgang hat, muss geklärt werden, ob der Behandler dafür verantwortlich ist oder nicht und ob der Misserfolg kausal auf das Verhalten oder die Unterlassung des im Gesundheitsbereich Tätigen zurückzuführen ist. Die durch das so genannte Balduzzi-Gesetz eingeführten Änderungen und die Reform Gelli-Bianco, mit Einführung des neuen Artikels 590 sexies des ital. StGB, verpflichten zu einer gründlichen Analyse der Einhaltung der sogenannten Richtlinien und ihrer Eignung in dem konkreten Fall.

Das Aufeinandertreffen von hochkompetenten Experten, zum einen aus klinischer und zum anderen aus rechtsmedizinischer Sicht, wird zu einem zentralen Moment in der Verhandlungsphase, deren Führung eine präzise strategische Analyse sowohl aus straf- als auch aus entschädigungsrechtlicher Sicht erfordert. Aus diesen Gründen greift die Kanzlei, durch ihre langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet gestärkt, auf rechtsmedizinische und klinische Sachverständige von bestätigter Qualität zurück.

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