Gewerblicher Rechtsschutz und Schutz geistigen Eigentums
Die Kanzlei Telchini-Mayr-D'Abbiero unterstützt Unternehmen und Privatpersonen beim Rechtsschutz des gewerblichen und geistigen Eigentums. Wir begleiten den Kunden bei der Schaffung, dem Schutz und der Aufwertung immaterieller Werte. Dabei entwickeln wir durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachleuten in den unterschiedlichen Ländern eine national, europäisch und international wirksame, umfassende Strategie zum Schutz des gewerblichen und geistigen Eigentums.
Der Rechtsanwalt Bruno Telchini verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in diesem Bereich. Er vertritt bis heute führende Unternehmen in den Bereichen Automotive, Mode, Industriedesign, Lebensmittel, Hotel und Tourismus, und Energie.
Die Kanzlei Telchini-Mayr-D'Abbiero bietet spezifische Erfahrung und Beratung, die auf der von Fall zu Fall unterschiedlichen Analyse der Rechte des geistigen Eigentums basiert und erledigt alle Tätigkeiten, die für den gewerblichen Rechtsschutz erforderlich sind, wie zum Beispiel:
- Registrierung und Schutz von
- nationalen (UIBM) und ausländischen, europäischen (EUIPO) und internationalen (WIPO) Marken (Wortmarken, Bildmarken, Formmarken, Kollektivmarken);
- nationalen, europäischen (EPO) und internationalen (PCT) Patenten für Erfindungen und neue Pflanzensorten;
- Gebrauchsmustern in Italien und in jenen Ländern, die solche Schutzrechte anerkennen;
- nationale und europäische Designs und Gebrauchsmuster.
- Der Schutz des Urheberrechts an literarischen, kinematographischen, künstlerischen und fotografischen Werken sowie der Rechte der damit verbundenen wirtschaftlichen Nutzung.
- Der Schutz so genannter nicht registrierter Rechte, wie die tatsächlich genutzten Unternehmenskennzeichen und die Ursprungsbezeichnungen (DOC, DOP, DOCG)
- Der Schutz des Know-hows und der Geschäftsgeheimnisse, die dem Schutz durch die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 unterliegen.
Die Experten stehen den Mandanten bei allen Verfahren in den nationalen und europäischen Ämtern für geistiges Eigentum zur Seite:
- In der ersten verwaltungstechnischen Phase durch die Ausarbeitung von Verteidigung-Schriftsätzen als Antwort auf Beanstandungen, Ablehnungen durch die Ämter und Widersprüche gegen die Registrierung des Rechts, sowie das Einreichen von Widersprüchen gegen die Registrierung von Rechten Dritter, die mit früher erworbenen Rechten der Mandanten in Konflikt stehen;
- in der eventuell darauffolgenden Widerspruchsphase vor der Beschwerdekammer des italienischen Patent- und Markenamts (im Falle italienischer Marken) und der Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (für europäische Marken);
- In der gerichtlichen Phase beim Widerspruch gegen Entscheidungen der Beschwerdekammer in Bezug auf EU-Marken vor dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Kanzlei trägt zur Entwicklung und Verbesserung des gewerblichen Rechtsschutzes bei und unterstützt den Mandanten in seinen gewerblichen Beziehungen und bei der wirtschaftlichen Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, wobei in jedem spezifischen Fall die am besten geeigneten rechtlichen Mittel genutzt werden. In diesem Zusammenhang stellen die Experten ihre Erfahrung im internationalen Vertragsrecht zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf Verträge über die Vergabe ausschließlicher Lizenzen für Schutzrechte, die Lieferung und den Vertrieb von Produkten, Franchising- und Agenturverträge.
Nicht zuletzt gehen wir davon aus, dass die Aufwertung des Portfolios der immateriellen Vermögenswerte eng mit dessen Verteidigung verknüpft ist. Die Strategie zum Schutz gewerblichen Eigentums in der auf die Lizenzvergabe folgenden Phase ermöglicht es, Klagen wegen Nachahmung oder unlauteren Wettbewerbs vorzubeugen oder zu begrenzen.
Die Führung des Rechtsstreits wird von den Experten der Kanzlei über eine gut vernetzte Verteidigung der Rechte des geistigen Eigentums bei allen zuständigen verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Stellen gewährleistet.
Im gerichtlichen Bereich wird der Einleitung schneller und gezielter Maßnahmen bei den zuständigen, auf Unternehmensrecht spezialisierten Kammern angestrebt, die darauf abzielen, bei Fälschern eine vorsorgliche Beschlagnahmung und die Unterlassung durchzusetzen, während der Schadensersatz in der dem erlittenen Schaden angemessenen Höhe, in der darauffolgenden Verfahrensphase eingefordert wird.