Gutachter

Im heutigen Zivil- und Strafverfahren ist eine wissenschaftliche Analyse des Problems eine sinnvolle und nützliche Stütze der juristischen Argumentation.

Bedürfnisse des Marktes und der Produktion stehen den Forderungen der Arbeitnehmer und der Verbraucher gegenüber, was zur Folge hat, dass die sogenannten technischen Normen, die das Gesetz ergänzen, stark an Bedeutung gewinnen. So entstanden die UNI-Normen, die so weit wie möglich mit den EN-Normen der Europäischen Union harmonisiert sind. Die Einhaltung dieser Normen bestimmt die Konformität von Produkten und Produktionsverfahren: es handelt sich um Maßangaben, Zusammensetzungen, Dynamikstudien, die nur ein versierter Experte jedes einzelnen Fachbereichs beherrschen kann.

Das heutige verstärkte Umweltbewusstsein erfordert einen rigorosen Umgang mit dem Material, das frühere Generationen einfach als „Abfall“ bezeichneten, das aber jetzt Gegenstand einer extrem komplexen Gesetzgebung ist, deren ordnungsgemäße Anwendung mittlerweile zum geistigen Eigentum einiger weniger Fachleute gehört und mit schwerwiegenden verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen verbunden ist.

Im Bereich des Rechts auf Gesundheit und der Ermittlung der richtigen medizinischen Behandlung trägt die internationale Forschung zur Ausarbeitung von Leitlinien bei, die bei einer korrekten Anwendung den Maßstab für die Abgrenzung zur Straftat bilden. Die Beurteilung der Korrektheit einer Diagnose oder eines chirurgischen Eingriffs, die anatomopathologische Untersuchung, die Bewertung des Schadens nach den Barèmes der Rechtsmedizin, sind Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt in die kompetenten Hände eines Gutachters gibt.

Dies bedeutet, dass kein Aspekt des Rechts der Notwendigkeit einer sachkundigen und kompetenten Untersuchung der Ereignisse und objektiven Daten entzogen werden darf.

Aus diesem Grund greifen die Richter immer häufiger auf Experten zurück und bestellen Gutachter im Zivil- und Strafprozess. Ihre Meinung und ihre Bewertung beeinflussen die freie Meinungsfindung des Richters und entscheiden in nicht wenigen Fällen das Ergebnis des Urteils.

Jede Partei hat das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, der in der mündlichen Verhandlung mit dem vom Richter bestellten Sachverständigen, zur korrekten Prüfung der Daten beiträgt. Die Kanzlei steht ihren Mandanten zur Seite und gibt Hinweise, in welchen Fällen sie eine sachkundige Beratung in Anspruch nehmen sollten, wobei eventuell die entsprechenden Experten vorgeschlagen werden, und beachtet dabei die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Mandanten. Ob ein Kenner der lokalen Gegebenheiten oder ein renommierter Wissenschaftler gebraucht wird, die langjährige Zusammenarbeit mit den qualifizierten Fachleuten der unterschiedlichen Fachgebiete garantiert zielorientierte und effektive Prozesssynergien.

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