Insolvenzstrafrecht und gesellschaftsrechtliche Straftaten
Die Anwaltskanzlei Telchini-Mayr-D'Abbiero hat bedeutende Unternehmen vertreten und wird aufgrund ihrer Spezialisierung und Kompetenz im Insolvenz- und Gesellschaftsstrafrecht häufig zurate gezogen, wenn es um die Vertretung der Forderungen und Ansprüche des Konkursverwalters geht.
Eine Unternehmenskrise, die sich als Insolvenz zeigt und sich im darauffolgenden Eröffnungsbeschluss für die gerichtliche Liquidation der Vermögenswerte niederschlägt, kann für jene zu strafrechtlichen Folgen führen, die in dem Unternehmen bestimmte Positionen innehatten und dabei Verhaltensweisen (einschließlich Unterlassungen) an den Tag gelegt haben, die mit der wirtschaftlichen Krise in Zusammenhang stehen.
Mögliche strafrechtliche Folgen des Konkurses
Das königliche Dekret Nr. 267 vom 16.3.1942 („Verordnungen über Konkurs, Vergleichsverfahren, Zwangsverwaltung und Zwangsliquidation“), insbesondere ab Art. 216 ff, sieht unter anderem die folgenden strafrechtlichen Straftatbestände vor: betrügerischer Konkurs (Art. 216), einfacher Konkurs (Art. 217), missbräuchliche Inanspruchnahme von Krediten (Art. 218), betrügerischer Konkurs von Geschäftsführern, Generalsdirektoren, Aufsichtsratsmitgliedern und Liquidatoren (Art. 223).
Für jene Straftaten sind einschneidende zusätzliche Sanktionen für den Unternehmer vorgesehen, wie zum Beispiel im Falle einer Verurteilung wegen betrügerischen Konkurses das jeweils zehn Jahre andauernde Verbot der Führung eines Handelsunternehmens und das Verbot in einem jeglichen Unternehmen Führungspositionen zu besetzen.
Strafverteidigung bei gesellschaftsrechtlichen Straftaten
Gesellschaftsrechtliche Straftaten werden unabhängig von einer Insolvenz geahndet und durch die Art. 2621 ff des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, wie zum Beispiel:
- die sog. Bilanzfälschung (Art. 2621 und 2622 des italienischen BGB),
- Veruntreuung (Art. 2634 des italienischen BGB),
- Korruption unter Privatpersonen (Art. 2635 des italienischen BGB),
- Kurstreiberei (Art. 2637 des italienischen BGB).
Einige gesellschaftsrechtliche Straftaten (wie zum Beispiel die Bilanzfälschung) führen zur Anwendung des für betrügerischen Konkurs vorgesehenen Strafmaßes, wenn sie ursächlich für die Unternehmenskrise sind.
Die fachliche Spezialisierung der Anwälte der Kanzlei ermöglicht es, auch im Falle von Straftaten im Zusammenhang mit dem gewerblichen Rechtsschutz, wie zum Beispiel Fälschung, Änderung oder Verwendung der Kennzeichen von Werken geistigen Eigentums oder industrieller Produkte (Art. 473 des italienischen StGB) oder die Einfuhr und der Handel mit falschen Kennzeichen (Art. 474 des italienischen StGB), mit einem Höchstmaß an Professionalität und Kompetenz tätig zu werden.