Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit
Die Kanzlei Telchini-Mayr-D'Abbiero hat im Laufe der Jahre ein umfassendes Fachwissen im Bereich der Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit, geregelt durch Kapitel VI des italienischen Strafgesetzbuches und Sondergesetze, wie zum Beispiel Einsturz von Gebäuden und Anlagen, Eisenbahnkatastrophen, Straftaten im Lebensmittelbereich und Umweltverschmutzung, erworben.
Das stets aktuelle Thema der öffentlichen Sicherheit unterliegt einer komplexen Gesetzgebung zur Sicherheit von Verkehr, Materialien, Umwelt und Gesundheit, sowohl unter dem Gesichtspunkt der Ernährung als auch der Pharmakologie.
Insbesondere im Bereich des Schienenverkehrs wurden im Laufe der Jahre wichtige Unternehmen des Sektors vertreten, darunter auch europäische und weltweit tätige Spitzenunternehmen.
Im Bereich der Transport- und Verkehrssicherheit hat die Anwaltskanzlei Telchini-Mayr-D'Abbiero im Zuge sog. Katastrophenereignisse geschädigte Personen vertreten.