RA Paride D’Abbiero
Im Jahr 2011 schließt er sein Studium an der Universität Trient mit Auszeichnung ab. Seine Abschlussarbeit unter Professor Alessandro Melchiondra im Steuerstrafrecht trägt den Titel „Die strafrechtliche Relevanz des Rechtsmissbrauchs in Steuerangelegenheiten".
Bereits während des Studiums, von 2008-2011, arbeitet er mit der Anwaltskanzlei zusammen, wo auch seine gerichtliche Praxiserfahrung ihren Ursprung hat.
Mit dem Ziel, als Strafrechtler zu arbeiten, führt er seine gerichtliche Tätigkeit ab Dezember 2011 für die Kanzlei Barbin - Mayr - Rossi - Telchini aus und arbeitet dabei Seite an Seite mit dem Rechtsanwalt Marco Mayr. Im Jahr 2012 erhält die Zulassung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt an allen Gerichten des Gerichtsbezirks des Berufungsgerichts Trient.
Im Jahr 2013 legt er erfolgreich sein Staatsexamen ab, legt den Eid ab und ist ab Juli 2014 in der Rechtsanwaltskammer Bozen eingetragen.
Seit Januar 2021 ist er Partner des Anwaltskanzlei Telchini Mayr D'Abbiero.
Er befasst sich hauptsächlich mit Unternehmensstrafrecht (Arbeitssicherheit, Umwelt-, Steuer-, Bau-, Konkurs- und gesellschaftsrechtliche Straftaten), Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung, Arzthaftung und medizinische Haftung, Steuer- und Zollrecht. Besonders versiert ist er im Bereich der Haftung von Behörden und juristischen Personen im Sinne des italienischen gesetzesvertretenden Dekrets 213/2001; übernimmt er schließlich den Vorsitz im Überwachungsorgan der Gesellschaft eines multinationalen Konzerns.
Seit März 2019 ist er Mitglied des Überwachungsorgans von Alto Adige Riscossioni S.p.a.