Rechnungslegungsrecht und Rechnungshaftung
In einem Rechtsstreit zur Rechnungshaftung finden sich alle jene wieder, die beschuldigt werden, im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der öffentlichen Körperschaft Schaden zugefügt zu haben.
Im Rahmen eines Rechnungslegungsprozesses hat die Kanzlei Telchini & Mayr in beiden Instanzen öffentlich Bedienstete der obersten Behörden von Gemeinden, Provinzen und Regionen vertreten, sowie Privatpersonen, die durch vertragliche Dienstverhältnisse mit der Verwaltung in Beziehung stehen.
Voraussetzungen für die Rechnungshaftung (zunächst festgelegt in Art. 42 des italienischen königlichen Erlasses R.D. Nr. 1214 vom 12.7.1934 und später in Art. 1 des italienischen Gesetzes Nr. 20/1994) sind:
- Rechtswidriges Verhalten einer Person, die durch ein Arbeits- oder Dienstverhältnis mit der öffentlichen Verwaltung in Beziehung steht, bei Ausübung von Tätigkeiten zu institutionellen Zwecken.
- Das Bestehen des psychologischen Elements des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Handelnden.
- Das erneute Auftreten eines konkreten und für den Staat finanziell nicht unerheblichen Schadens.
- Der Kausalzusammenhang zwischen Verhalten und Schadensereignis.
Anklage erhoben wird durch den Staatsanwalt der Region, während das Urteil durch den örtlich zuständigen Rechnungshof gefällt wird.
Die Einforderung von Steuerschäden unterliegt gesetzlich vorgegebenen Fristen: "Das Recht auf Schadensersatz verfällt nach fünf Jahren, mit Fristbeginn ab dem Datum, an dem das Schadensereignis stattgefunden hat, bzw. im Falle der vorsätzlichen Verschleierung des Schadens, ab dem Zeitpunkt der Entdeckung" (Art. 1 Abs. 2 des italienischen Gesetzes 20/1994).
Die jüngste Reform des Rechnungslegungsprozesses, umgesetzt durch das italienische gesetzesvertretende Dekret Nr. 174 vom 26. August 2016 "Rechnungslegungsgesetz" hat die komplexen rechtlichen Vorgaben neu geordnet und die bisherigen Bestimmungen im Lichte der Grundsätze des gerechten Verfahrens aktualisiert sowie die Verfahrensgarantien zum Schutz der Angeklagten erhöht.
Das Verfahren über die administrative Rechnungshaftung
Das Verfahren umfasst eine erste Vorverhandlungsphase (siehe Teil II Kapitel I des italienischen gesetzesvertretenden Dekrets D.Lgs. 174/2016), angestoßen durch den Staatsanwalt der Region, der nach Eingang der Mitteilung über den Steuerschaden, die gemäß Art. 51 des italienischen gesetzesvertretenden Dekrets D.Lgs. 174/2016 "spezifisch und konkret“ sein muss, die Sachverhaltsermittlung der Akte anstößt und gegebenenfalls die italienische Finanzwache "Guardia di Finanza" mit Ermittlungstätigkeiten beauftragt, welche Inspektionen, Beschlagnahmungen von Dokumenten und Anhörungen vornehmen kann. In diesem Zusammenhang wird das Recht auf Verteidigung durch das Recht auf Einreichung einer Beschwerde gegen entziehende Maßnahmen vor der Justizabteilung garantiert (Art. 62 des italienischen gesetzesvertretenden Dekrets D.Lgs. 174/2016).
Die Ermittlungsphase kann mit einer sofortigen Einstellung des Verfahrens wegen der Inkonsistenz der Schadensmitteilung oder mit einer sogenannten „Aufforderung zur Stellungnahme“, bestehend aus einem förmlichen Vorgang der Inverzugsetzung des Beschuldigten, der aufgefordert wird, seine Gegenargumente innerhalb einer Frist von 45 Tagen nach Zustellung, beendet werden. Gemäß Artikel 67 des italienischen gesetzesvertretenden Dekrets D.Lgs. 174/2016 müssen in der Aufforderung zur Stellungnahme "die wesentlichen Elemente des Tatbestands, jeder streitigen Handlung und des kausalen Zusammenhangs mit dem Schaden“ dargelegt werden.
Der Beschuldigte, der in dieser Phase zu Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes aufgefordert wird, kann auf die Beschwerde reagieren und Unterlagen zu seiner Entlastung vorlegen, sowie die persönliche Anhörung durch den Staatsanwalt der Region beantragen.
Der Staatsanwalt kann das Verfahren wegen der vorgebrachten Gegenargumente einstellen, oder einen Beschluss zur Eröffnung des Verfahrens erlassen, der dem Beschuldigten zusammen mit dem Beschluss über die Verhandlung vor dem Gericht zugestellt wird.
In der nächsten Phase vor Gericht spielt die Verteidigung die wichtigste Rolle. Sie lässt sich auf die Klage ein, überprüft die Richtigkeit des Verfahrens, erhebt die erforderlichen Einreden. In dieser Phase werden die schriftlichen Stellungnahmen vorgelegt, die alle zu erläuternden Argumente und Schlussfolgerungen enthalten. Es müssen alle Beweismittel beigefügt werden, die im Bereich der Rechnungslegung meistens aus Dokumenten bestehen.
Die mündliche Vorhaltung ist das zentrale Element des Verfahrens, denn die bisher nur schriftlich vorgebrachten Argumente werden nun strittig verhandelt, wobei die schriftlichen Gegenargumente unter logischen und rechtlichen Gesichtspunkten weiterentwickelt werden. In dieser entscheidenden Phase entwickelt sich die Überzeugung des Gerichts, das sich nach Abschluss der Anhörungen zur Beratung zurückzieht, um schließlich das Urteil zu verkünden, das in der Geschäftsstelle hinterlegt und den Parteien mitgeteilt wird.
Gegen das Urteil der ersten Instanz, mit dem das örtliche Gericht den Beklagten zur Zahlung eines Betrages zur Wiedergutmachung des Steuerschadens verurteilt oder ihn von jeder Schuld freispricht, kann die unterlegene Partei am zentralen Berufungsgericht in Rom Berufung einlegen.